1. Mindestalter des Fahrers, Führerschein
Der Fahrer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren
im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3.500 kg besitzen.
Unser Camper ist ausschließlich für Urlaubsfahrten gedacht. Bitte beachten Sie, das wir das
Fahrzeug nicht für Musik- oder Rockfestivals zur Vermietung frei geben.
2. Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die
vereinbarte Dauer in vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Gegenstand des Vertrages ist nur die
Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen
schuldet der Vermieter nicht.
3. Entgelt Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den
Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut
gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder uns sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben.
4. Versicherungsschutz
Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung
versichert.
5. Reservierungen und Zahlungsbedingungen
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen
eine Anzahlung in Höhe von der Vorgaben in der schriftlichen Reservierungsbestätigung auf
das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
6. Rücktritt und Umbuchung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist.
7. Kaution
Die Kaution in Höhe von € 1.500,- muss vor Fahrzeugübernahme geleistet werden.
Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution
zurückerstattet.
8. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin mit angabe von Datum und Uhrzeit an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation des Vermieters zu übernehmen und zurück zu geben.
Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und der Führerschein im Original vorzulegen.
9. Ersatzfahrzeuge
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, das es nicht
mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reperatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit
nicht mehr möglich war. Schadenersatzansprüche daraus gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
10. Obliegenheiten des Mieters
Das Fahrzeug darf - ausgenommen in Notfällen- nur vom Mieter selbst geführt werden
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Reisemobil mit €1.000,00 je Schadenfall. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Z.B. fahren unter Drogen bzw. Alkoholeinfluss.
Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und breiten. Wenn Unfallflucht begangen wird.
12. Haftung des Vermieters
Schäden, die durch den Ersatz verschlissener Teile des Reisemobils entstehen, werden auf die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Einsatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt ebenso, wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißteile ausgeschlossen. Die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.
13. Datenerhebung,- verarbeitung und -nutung
Der Vermieter erhebt, verabeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieter-/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundes.-
datenschutgesetzes.
14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.