Mietbedingungen


 

1. Mindestalter des Fahrers, Führerschein 

Der Fahrer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren

im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen

Gesamtgewicht bis 3.500 kg besitzen.

 

Unser Camper ist ausschließlich für Urlaubsfahrten gedacht. Bitte beachten Sie, das wir das

Fahrzeug nicht für Musik- oder Rockfestivals zur Vermietung frei geben.

 

2. Vertragsgegenstand

Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die

vereinbarte Dauer in vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Gegenstand des Vertrages ist nur die

Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen

schuldet der Vermieter nicht.

 

3. Entgelt Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den

Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut

gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder uns sonstige  Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben.

 

4. Versicherungsschutz

Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung

versichert.

 

5. Reservierungen und Zahlungsbedingungen

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen

eine Anzahlung in Höhe von der Vorgaben in der schriftlichen Reservierungsbestätigung auf

das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu überweisen.

Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

 

6. Rücktritt und Umbuchung

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist.

 

7. Kaution

Die Kaution in Höhe von € 1.500,- muss vor Fahrzeugübernahme geleistet werden.

Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution

zurückerstattet.

 

8. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin mit angabe von Datum und Uhrzeit an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation des Vermieters zu übernehmen und zurück zu geben.

Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und der Führerschein im Original vorzulegen.

 

9. Ersatzfahrzeuge

Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, das es nicht

mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reperatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit

nicht mehr möglich war. Schadenersatzansprüche daraus gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund -  sind ausgeschlossen.

 

10. Obliegenheiten des Mieters

Das Fahrzeug darf - ausgenommen in Notfällen- nur vom Mieter selbst geführt werden

 

11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Reisemobil mit €1.000,00 je Schadenfall. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Z.B. fahren unter Drogen bzw. Alkoholeinfluss.

Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und breiten. Wenn Unfallflucht begangen wird.

 

12. Haftung des Vermieters

Schäden, die durch den Ersatz verschlissener Teile des Reisemobils entstehen, werden auf die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Einsatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt ebenso, wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißteile ausgeschlossen. Die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

 

13. Datenerhebung,- verarbeitung und -nutung

Der Vermieter erhebt, verabeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieter-/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundes.-

datenschutgesetzes.

 

14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

 


Wohnmobil Vermietung Jörn Kräker in Merzig und Wadern

Klosterstraße 3 | 66687 Wadern

Torstraße 43 | 66663 Merzig

E-Mail: wohnmobile-merzig@t-online.de Tel: 0151/ 65 24 38 55

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